Tierseuchen

Tierseuchen gefährden die Tiergesundheit, Landwirtschaft, den Tierschutz und die öffentliche Gesundheit. Sie verursachen wirtschaftliche Schäden und beeinträchtigen Haus- und Wildtiere. Zoonosen stellen ein Risiko für Menschen dar.

Eine wirksame Prävention, Überwachung und Bekämpfung sind zentrale Aufgaben von Bund und Kantonen, um die aktuell gute Gesundheitssituation der Tiere in der Schweiz zu sichern.

Die Tierseuchengesetzgebung bestimmt, welche Tierseuchen überwacht, bekämpft oder ausgerottet werden.

Blauzungenkrankheit – unterschiedliche regionale Betroffenheit

Die Tierseuchenbekämpfung stellte auch im Jahr 2025 hohe Anforderungen an die zuständigen Behörden. Insbesondere die Blauzungenkrankheit blieb aufgrund der Situation in der Schweiz und in den Nachbarländern ein zentrales Thema für die Kantone Graubünden und Glarus. In Europa zirkulierten mehrere Virus-Serotypen, teilweise in unmittelbarer Nähe zur Bündner Grenze. Diese Ausgangslage erforderte eine erhöhte Wachsamkeit und eine laufende Beurteilung des Eintragsrisikos.

Die Bestimmungen der Tierseuchenverordnung wurden von den Ereignissen überholt. Die ersten Erfahrungen mit dem Auftreten von BTV-3 in der Schweiz führten zu einer nationalen Überprüfung und Weiterentwicklung der bestehenden Strategien.

Dies führte dazu, dass der Vollzug zwischen zwei Zielsetzungen unterscheiden musste. Bei bereits in der Schweiz verbreiteten Serotypen wie BTV-3 und BTV-8 steht seitdem die Schadensminimierung im Vordergrund. Ziel ist es, schwere Krankheitsverläufe zu verhindern und wirtschaftliche Schäden in den Tierhaltungen zu begrenzen. Bei erstmals auftretenden oder noch wenig verbreiteten Serotypen liegt der Fokus hingegen auf der Eindämmung und – wenn möglich – der Eradikation, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. In beiden Fällen kommen zusätzlich sogenannte sichernde Massnahmen wie Impfungen, Behandlungen und Massnahmen zur Reduktion der Vektoren zum Einsatz.

In der Schweiz zeigte sich im Verlauf des Jahres ein saisonaler Anstieg der Fallzahlen, der sich im Spätherbst wieder abschwächte. In den Kantonen Graubünden und Glarus blieb die Anzahl bestätigter Fälle insgesamt gering. Dennoch wurden zahlreiche Verdachtsabklärungen durchgeführt, um eine frühzeitige Erkennung möglicher Einträge sicherzustellen.

Ein wesentlicher Pfeiler der Prävention ist die Impfung empfänglicher Tierarten. Die Fachstelle Tierseuchen des Amtes für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit unterstützte die Umsetzung der freiwilligen Impfung fachlich und kommunikativ.

Das Berichtsjahr verdeutlicht, dass Tierseuchen­bekämpfung nur durch das koordinierte Zusammenspiel von Bund, Kantonen, Tierärzteschaft und Tierhaltenden erfolgreich sein kann. Auch in Zukunft bleibt es Aufgabe der Fachstelle Tierseuchen, die Seuchenlage aufmerksam zu verfolgen, Präventionsmassnahmen zu fördern und im Ereignisfall rasch und verhältnismässig zu handeln.

Das BLV, die Vereinigung der Schweizer Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte (VSKT), die Gesellschaft Schweizerischer Tierärzte (GST) sowie die Tiergesundheitsdienste empfehlen auch fürs 2026 die Impfung gegen die Serotypen BTV-3, BTV-8 und BTV-4 von Rindern, Schafen, Ziegen und Neuweltkameliden in der ganzen Schweiz dringend.

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