
Chemikalien
Das Chemikaliengesetz in der Schweiz regelt den Umgang mit Chemikalien und hat das Ziel, Mensch und Umwelt vor möglichen Gefahren zu schützen. Es legt fest, welche Anforderungen an die Herstellung, den Import, das Inverkehrbringen, die Kennzeichnung und die Verwendung von Chemikalien gestellt werden. In den Kantonen Graubünden und Glarus obliegt der Vollzug der Chemikaliengesetzgebung bezüglich der Inverkehrbringung von Chemikalien dem Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit.
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Inverkehrbringung verpflichtet
Das Chemikaliengesetz in der Schweiz regelt die Kontrolle und den Umgang mit Chemikalien. Das Gesetz legt Anforderungen an die Herstellung, den Import, den Verkauf und die Verwendung von Chemikalien fest. Durch Inspektionen der kantonalen Fachstellen bei den verschiedenen Akteuren im Markt wird sichergestellt, dass auch Betriebe in Graubünden und Glarus ihren gesetzlichen Pflichten nachkommen.
Der gewerbliche Umgang mit Chemikalien ist mit zahlreichen rechtlichen Verpflichtungen verbunden. Um sicherzustellen, dass Unternehmen und Einrichtungen diesen nachkommen, werden risikobasiert Inspektionen von den kantonalen Chemikalienfachstellen durchgeführt. Dabei wird zum Beispiel geprüft, ob die Voraussetzungen für den Verkauf von Chemikalien mit besonderen Gefahren (Sachkenntnispflicht) oder für die Verwendung von speziellen Chemikalien (Fachbewilligungspflicht) erfüllt sind. Bei Herstellern und Importeuren von chemischen Produkten wird ausserdem kontrolliert, ob diese der gesetzlich vorgeschriebenen Selbstkontrollpflicht nachkommen. Im Handel stehen dagegen vorwiegend die Einhaltung von Informationspflichten und Abgabebeschränkungen im Fokus. Davon betroffen sind auch die immer zahlreicher werdenden Online-Shops.
Von den elf im Jahr 2023 kontrollierten Betrieben in den Kantonen Graubünden und Glarus waren vier Herstellerbetriebe, sechs Händlerbetriebe und ein Verwenderbetrieb. Aus der Betriebsart ergeben sich unterschiedliche rechtliche Verpflichtungen für die Firmen. Bei allen Betrieben wurden Mängelbehebungen veranlasst oder der Sachverhalt an den Kanton überwiesen, in welchem die Firmen ihren Geschäftssitz haben. Darüber hinaus wurden bei fünf Firmen Abgabeverbote ausgesprochen, da entweder die Voraussetzungen für die Abgabe von Chemikalien mit einem gewissen Gefährdungspotential nicht vorhanden waren, die Selbstkontrolle nicht durchgeführt wurde oder Produkte ohne Zulassung in Verkehr gebracht wurden.
11 kontrollierte Betriebe in Graubünden und Glarus im Jahr 2023
5 Abgabeverbote für Chemikalien ausgesprochen
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Überprüfung von Chemikalien
In der Schweiz gibt es strenge Vorschriften und Kontrollmechanismen für den Umgang mit Chemikalien auf dem Markt. Mit der Überprüfung von Chemikalien durch verschiedene Behörden auf Bundes- und Kantonsebene wird sichergestellt, dass die Produkte die gesetzlichen Rahmenbedingungen erfüllen. Auch in den Kantonen Graubünden und Glarus wurden 2023 durch das Inspektorat Wasser und Chemikalien Kontrollen in diesem Bereich durchgeführt. Das Resultat zeigt klar, dass eine Überwachung des Marktes auch zukünftig angezeigt ist: Etwa 80 % der kontrollierten Produkte entsprachen nicht den gesetzlichen Vorgaben.
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), das Bundesamt für Gesundheit (BAG) und das Bundesamt für Umwelt (BAFU) sind zusammen mit den kantonalen Behörden für die Marktkontrolle von Chemikalien in der Schweiz zuständig. Sie überwachen den Verkauf, die Verwendung und den Transport von Chemikalien. Die kantonalen Chemikalienfachstellen ergänzen dabei mit ihrer Tätigkeit die Arbeit der Bundesämter bei der Umsetzung der Gesetzgebung.
Herstellende und Importierende von Chemikalien müssen verschiedene Verpflichtungen erfüllen, um sicherzustellen, dass ihre Produkte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Dazu gehören beispielsweise die Meldung von Chemikalien, die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern sowie die Produktkennzeichnung gemäss den geltenden Vorschriften. Im Rahmen der Marktkontrolle führen die Behörden regelmässig Stichprobenkontrollen durch, um sicherzustellen, dass die Produkte den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Im vergangenem Jahr wurden in den Kantonen Graubünden und Glarus insgesamt 69 chemische Produkte auf ihre rechtskonforme Inverkehrbringung kontrolliert. Darin inbegriffen waren auch 27 Biozidprodukte sowie drei Pflanzenschutzmittel. Für diese beiden Produktkategorien gelten weitergehende Vorschriften und die Inverkehrbringung ist nur mit einer entsprechenden Zulassung erlaubt. Für 29 % der kontrollierten Produkte wurde aufgrund schwerwiegender Verstösse ein Abgabeverbot erteilt, bei 51 % wurden Korrekturmassnahmen angeordnet.

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