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Wasser

Die amtliche Kontrolle gemäss der Verordnung über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) ist ent­scheidend für die Gewährleistung der Wasserqualität für den menschlichen Gebrauch. Das Überwachungssystem umfasst regelmässige Inspektionen zur Überprüfung der Einhaltung der guten Verfahrenspraxis sowie Probenahmen und Analysen, um sicherzustellen, dass Trink-, Dusch- und Badewasser den strengen Vorgaben der TBDV entsprechen. Die systematische Überwachung leistet einen wichtigen Beitrag zur Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung.

Amtliche Überwachung von Trink-, Bade- und Duschwasser in Graubünden und Glarus

Die Qualität von Trink-, Bade- und Duschwasser unterliegt der amtlichen Kontrolle durch das ALT gemäss der Trink-, Dusch- und Badewasser­verordnung (TBDV). Die Sicherstellung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit sowie der hygienischen und qualitativen Standards des Wassers für den menschlichen Gebrauch obliegt den entsprechenden Betrieben und Trinkwasserversorgern.

Das ALT überprüft die Wahrnehmung der gesetzlichen Pflichten in den betroffenen Betrieben und ordnet bei Bedarf Mass­nahmen zur Wiederherstellung eines gesetzeskonformen Zustands an.

Im Berichtsjahr wurden Inspektionen, Probenahmen und laboranalytische Untersuchungen durchgeführt, um die Einhaltung der gesetzlichen Anfor­derungen zu prüfen. Der Fokus der Kontrolle lag insbesondere auf folgenden Bereichen:

Trinkwasser: Überprüfung mikrobiologischer und chemischer Parameter durch 293 Probenahmen.

Sicherstellung der Versorgungssicherheit durch Inspektionen von Anlagen, Prozessen, Tätigkeiten und der Dokumentation bei Trinkwasser­versorgungen (87 Inspektionen).

Badewasser: Umfassende Überprüfung der Badewasserqualität durch Vor-Ort-Messungen und Laboruntersuchungen (insgesamt 242 Probenahmen) sowie durch die Kontrolle auf die ordnungsgemässe Führung der Anlagen (40 Inspektionen).

Duschwasser: Kontrolle auf Legionellen im Duschwasser (126 Probenahmen).

Die kontinuierliche Überwachung gewährleistet, dass das Trink-, Bade- und Duschwasser den rechtlichen Vorgaben entspricht und eine sichere Versorgung der Bevölkerung in Graubünden und Glarus gewährleistet ist.

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