
Chemikalien
Das Chemikaliengesetz in der Schweiz regelt den Umgang mit Chemikalien und hat das Ziel, Mensch und Umwelt vor möglichen Gefahren zu schützen. Es legt fest, welche Anforderungen an die Herstellung, den Import, das Inverkehrbringen, die Kennzeichnung und die Verwendung von Chemikalien gestellt werden.
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Chemikaliensicherheit und Wohngifte
In den Kantonen Graubünden und Glarus obliegt der Vollzug der Chemikaliengesetzgebung bezüglich der Inverkehrbringung von Chemikalien dem Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit. Dazu gehören regelmässige Inspektionen, Betriebskontrollen und Laboranalysen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen. Die Kontrollen tragen dazu bei, Risiken frühzeitig zu erkennen und die Bevölkerung effektiv zu schützen.
Chemikaliensicherheit Im vergangenen Jahr wurden im Bereich der Chemikaliensicherheit in den Kantonen Glarus und Graubünden 29 Betriebskontrollen durchgeführt und 222 Produkte auf ihre Rechtskonformität hin untersucht. Den Vollzugsschwerpunkt bildete dabei eine nationale Kampagne zur Überprüfung von Betrieben und chemischen Produkten im Campingbereich. Zudem wurden im Rahmen einer weiteren nationalen Kampagne Gegenstände auf verbotene Weichmacher untersucht. Im Auftrag des Bundesamtes für Polizei fedpol wurden überdies sechs Betriebe hinsichtlich der Einhaltung der Vorläuferstoffgesetzgebung (Sprengstoffvorläuferstoffe) kontrolliert.
Wohngifte Das ALT berät die Bevölkerung, Gemeinden und Institutionen zu wohngiftrelevanten Stoffen. Dazu zählen unter anderem Baustoffe, Einrichtungsgegenstände oder Alltagsprodukte, die potenziell gesundheitsschädlich sein können, beispielsweise Asbest, Formaldehyd oder Schimmelpilz. Ziel der Beratung ist es, Risiken zu erkennen, präventive Massnahmen zu fördern und einen sachgerechten Umgang mit Schadstoffen im Wohn- und Arbeitsumfeld zu unterstützen.
