Chemikalien

Das Chemikaliengesetz in der Schweiz regelt den Umgang mit Chemikalien und hat das Ziel, Mensch und Umwelt vor möglichen Gefahren zu schützen. Es legt fest, welche Anforderungen an die Herstellung, den Import, das Inverkehrbringen, die Kennzeichnung und die Verwendung von Chemikalien gestellt werden.

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Chemikaliensicherheit und Wohngifte

In den Kantonen Graubünden und Glarus obliegt der Vollzug der Chemikalien­gesetzgebung bezüglich der Inverkehr­bringung von Chemikalien dem Amt für Lebensmittelsicherheit und Tier­gesund­heit. Dazu gehören regelmässige Inspektionen, Betriebskontrollen und Laboranalysen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen. Die Kontrollen tragen dazu bei, Risiken frühzeitig zu erkennen und die Bevölkerung effektiv zu schützen.

Chemikaliensicherheit Im vergangenen Jahr wurden im Bereich der Chemikaliensicherheit in den Kantonen Glarus und Graubünden 29 Betriebskontrollen durchgeführt und 222 Produkte auf ihre Rechtskonformität hin untersucht. Den Vollzugsschwerpunkt bildete dabei eine nationale Kampagne zur Überprüfung von Betrieben und chemischen Produkten im Camping­bereich. Zudem wurden im Rahmen einer weiteren nationalen Kampagne Gegen­stände auf verbotene Weich­macher untersucht. Im Auftrag des Bundesamtes für Polizei fedpol wurden überdies sechs Betriebe hinsichtlich der Einhaltung der Vorläuferstoffgesetzgebung (Spreng­stoff­vorläuferstoffe) kontrolliert.

Wohngifte Das ALT berät die Bevölkerung, Gemeinden und Institutionen zu wohn­giftrelevanten Stoffen. Dazu zählen unter anderem Baustoffe, Einrichtungs­gegen­stände oder Alltagsprodukte, die potenziell gesundheitsschädlich sein können, beispielsweise Asbest, Formal­dehyd oder Schimmelpilz. Ziel der Beratung ist es, Risiken zu erkennen, präventive Massnahmen zu fördern und einen sachgerechten Umgang mit Schadstoffen im Wohn- und Arbeits­umfeld zu unterstützen.

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