
Radon
Der Vollzug der Strahlenschutzgesetzgebung im Bereich Radon dient dem Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Risiken durch erhöhte Radonkonzentrationen in Innenräumen. Radon ist ein natürlich vorkommendes, radioaktives Edelgas, das aus dem Boden in Gebäude eindringen und sich dort anreichern kann. Ziel des Vollzugs ist es, die Radonbelastung nachhaltig zu reduzieren und einen wirksamen, risikobasierten Gesundheitsschutz sicherzustellen.

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Strahlenschutz im Bereich Radon
Als Fachstelle Radon ist das ALT grundsätzlich für die Umsetzung der Strahlenschutzverordnung im Bereich Radon zuständig, insbesondere in Schulen und Erziehungseinrichtungen. Zu seinen Aufgaben gehören die Überwachung, Beratung und Umsetzung von Schutzmassnahmen, um die Radonexposition in Innenräumen zu minimieren. Durch gezielte Information und Unterstützung wird sichergestellt, dass Bildungsinstitutionen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und die Gesundheit von Schülerinnen, Schülern und Mitarbeitenden geschützt ist.
Die vom Bund im Jahr 2018 vorgegebenen Messkampagnen wurden für alle öffentlichen Schulen im Kanton Graubünden abgeschlossen. Wo notwendig, wurden Sofortmassnahmen festgelegt und umgesetzt. In weiteren Fällen wurden durch die Schulgemeinde Sanierungspläne erstellt, die im Rahmen der vorgesehenen Sanierungsfristen einen nachhaltigen Schutz vor Radon sicherstellen sollen. Das ALT begleitet die Gemeinden in dieser Phase der Massnahmenumsetzung und stellt sicher, dass mit dem Projektabschluss auch die notwendigen Wirksamkeitsnachweise für die getroffenen Sanierungen dokumentiert werden.

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