Radon

Der Vollzug der Strahlen­schutz­gesetzgebung im Bereich Radon dient dem Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Risiken durch erhöhte Radonkonzentrationen in Innenräumen. Radon ist ein natürlich vorkommendes, radio­aktives Edelgas, das aus dem Boden in Gebäude eindringen und sich dort anreichern kann. Ziel des Vollzugs ist es, die Radonbelastung nachhaltig zu reduzieren und einen wirksamen, risikobasierten Gesundheitsschutz sicherzustellen.

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Strahlenschutz im Bereich Radon

Als Fachstelle Radon ist das ALT grundsätzlich für die Umsetzung der Strahlenschutzverordnung im Bereich Radon zuständig, insbesondere in Schulen und Erziehungseinrichtungen. Zu seinen Aufgaben gehören die Überwachung, Beratung und Umsetzung von Schutz­massnahmen, um die Radon­exposition in Innenräumen zu minimieren. Durch gezielte Information und Unterstützung wird sichergestellt, dass Bildungs­institutionen den gesetzlichen Anfor­derungen entsprechen und die Gesund­heit von Schülerinnen, Schülern und Mit­arbeitenden geschützt ist.

Die vom Bund im Jahr 2018 vorge­gebenen Messkampagnen wurden für alle öffentlichen Schulen im Kanton Graubünden abgeschlossen. Wo not­wendig, wurden Sofortmassnahmen festgelegt und umgesetzt. In weiteren Fällen wurden durch die Schulgemeinde Sanierungspläne erstellt, die im Rahmen der vorgesehenen Sanierungsfristen einen nachhaltigen Schutz vor Radon sicher­stellen sollen. Das ALT begleitet die Gemeinden in dieser Phase der Mass­nahmen­umsetzung und stellt sicher, dass mit dem Projektabschluss auch die notwendigen Wirksamkeitsnachweise für die getroffenen Sanierungen doku­mentiert werden.

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