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Wasser

Die amtliche Kontrolle gemäss der Trink-, Dusch- und Badewasserverordnung (TBDV) ist entscheidend für die Gewährleistung der Wasserqualität für den menschlichen Gebrauch. Das Überwachungssystem umfasst regelmässige Inspektionen zur Überprüfung der Einhaltung der guten Verfahrenspraxis sowie Probenahmen und Analysen, um sicherzustellen, dass Trink-, Dusch- und Badewasser den strengen Vorgaben der TBDV entsprechen. Die systematische Überwachung leistet einen wichtigen Beitrag zur Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung.

Wasserqualität in Hallenbädern oft ungenügend

Wasserqualität in Hallenbädern oft ungenügend

Die gesetzlichen Anforderungen an die Badewasserqualität sind streng geregelt, um die Gesundheit und Sicherheit der Badegäste zu gewährleisten. Die amtliche Kontrolle in den öffentlichen Badeanlagen Graubündens im Jahr 2024 zeigt, dass bei der Sicherstellung der Badewasserqualität durch die Anlagenbetreiber Verbesserungsbedarf besteht.

Die hygienische Aufbereitung und Desinfektion des Badewassers erfordert eine Kombination von technischen und organisatorischen Massnahmen. Dazu gehört unter anderem die regelmässige Kontrolle der Badewasserqualität durch qualifiziertes Personal. Grundlage dafür ist die Verordnung über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen als auch die Schweizer Norm SN 546 385/9.

Im Jahr 2024 haben die amtlichen Wasserkontrolleure in Graubünden das Badewasser von 90 Becken in 62 öffentlichen Badeanlagen vor Ort untersucht und zur weiteren Analyse ins Labor geschickt. Das Badewasser von 53 Becken (59 %) bzw. 41 Badeanlagen (66 %) musste aus folgenden Gründen beanstandet werden: 16-mal war das Desinfektionsmittel über- oder unterdosiert, zwölfmal war der pH-Wert falsch eingestellt. Unerwünschte Desinfektionsnebenprodukte überschritten 19-mal den Höchstwert für Chlorat, 14-mal für gebundenes Chlor und viermal für Trihalomethane. Des Weiteren musste 19-mal die Mikrobiologie und zehnmal ein zu hoher Harnstoffgehalt beanstandet werden. In einem Fall war das Beckenwasser zu trüb. Bei einigen Whirlpools musste ein kompletter Austausch des Poolwassers angeordnet werden.

Das unbefriedigende Ergebnis der Messkampagne zeigt, dass die Betreiber dringend in qualifiziertes Personal und Technik investieren müssen. Öffentliche Badeanlagen werden auch weiterhin von der amtlichen Überwachung genau beobachtet werden müssen.

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Das Badewasser von 53 Becken (59 %) bzw. 41 Badeanlagen (66 %) musste aus folgenden Gründen beanstandet werden:

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mal war das Desinfektionsmittel über- oder unterdosiert

mal war der pH-Wert falsch eingestellt

mal überschritten die Desinfektionsnebenprodukte den Höchstwert für Chlorat

mal mussten die Mikrobiologie und zehnmal ein zu hoher Harnstoffgehalt beanstandet werden

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